Nach all dem Aufruhr um ihr Vorgehen bei der Ahrtal-Hochwasserkatastrophe kann Familienministerin Ann Spiegel (Grüne) inhaltlich punkten. Unter seiner Führung hat die Bundesregierung am Dienstag damit begonnen, eines der zentralen Projekte anzugehen: Am Nachmittag soll erstmals eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe tagen, um den grundlegenden Kinderschutz auf den Weg zu bringen. Die Aufgabe wird nicht schnell gelöst – es ist geplant, bis Ende nächsten Jahres ein Konzept vorzulegen.
Der Interministeriellen Arbeitsgruppe Grundlegende Kindersicherung (IMA) gehören insgesamt sechs Ministerien an: das Ministerium für Finanzen, Justiz, Arbeit, Bildung, Bauwesen und das für die Koordinierung zuständige Familienministerium.
Neben dem Grundschutz von Kindern sollen verschiedene Sozialleistungen für Familien gebündelt und leicht zugänglich gemacht werden. Geplant ist unter anderem die Integration von Kindergeld, Bildungs- und Teilhabepaketzahlungen, Sozialgesetzbüchern und Kindergeld.
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Der Kindergrundschutz besteht laut Familienministerium künftig aus zwei Komponenten: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Familien bzw. Kinder gleich ist, und einem vom Einkommen der Eltern abhängigen Zusatzbetrag. Im Anschluss an das IMA-Kick-off-Meeting sollen fünf thematische Arbeitsgruppen gebildet werden, die dann das konkrete Konzept erarbeiten. Auch Anhörungen von Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen sollen bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
Wissenschaftler des Prognos-Instituts halten eine grundsätzliche Kindersicherung grundsätzlich für eine gute Idee, betonen aber, dass sie gut gestaltet sein muss. Die Förderung der Erwerbstätigkeit von Eltern ist ein wichtiger Schlüssel zur Armutsbekämpfung. Laut Prognosis liegt das Armutsrisiko bei Kindern in Familien, in denen kein Erwachsener ein Einkommen erzielt, bei etwa 66 Prozent. Arbeitet ein Elternteil zumindest in Teilzeit, wird dieses Risiko deutlich reduziert.
Der grundlegende Kinderschutz sollte daher so ausgestaltet sein, dass es sich für Eltern lohnt, ihre Erwerbstätigkeit aufzustocken oder auszuweiten. Daher ist es wichtig, Kinderbetreuungsmöglichkeiten auszubauen und Elterngeld und Elternzeit weiter zu fördern. Vor allem aber soll der Grundschutz der Kinder ebenso einfach zu erreichen sein wie der Nutzen der Kinder. „Bewusstsein, Verständnis und unbürokratischer Zugang sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen nutzen können“, sagt Familienpolitik-Experte Andreas Hammer.